ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Verträge und deren Abwicklung mit wecruityou.

§ 2 Zielsetzung
Der Vertragsgegenstand von wecruityou besteht in der Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach geeignetem qualifizierten Personal.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag zwischen wecruityou und dem Bewerber (m/w/d) kommt zustande, wenn der Bewerber (m/w/d) schriftlich (E-mail oder Post) die persönlichen Daten bzw. Bewerbung und Lebenslauf an wecruityou übermittelt und damit die AGB und Datenschutzbestimmungen anerkennt. Mit dem Eingang dieser Daten erklärt sich die/der BewerberIn einverstanden, dass diese Dritten zur Verfügung gestellt werden zum Zwecke der unter §2 erklärten Ziele. Mit dem Eingang eines Lichtbildes erklärt sich die/der BewerberIn einverstanden, dass dieses ebenfalls zum Zwecke laut §2 Dritten zur Verfügung gestellt wird. Die Einverständniserklärungen in Satz 2 und 3 sind jederzeit widerrufbar.

(2) Die Abwicklung der mit Hilfe von wecruityou zustande gekommenen Auftragsverhältnisse erfolgt allein im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Es entsteht kein Arbeits- oder Dienstverhältnis des Personals mit wecruityou.

(3) Zwischen wecruityou und dem privaten Auftraggeber besteht lediglich ein Nutzungsvertrag über die von wecruityou zur Verfügung gestellten Daten.  Dieser Vertrag kommt mit Zahlungseingang zustande.

(4) Im Falle der Beratung von Unternehmen bei der Besetzung offener Stellen mit fest angestelltem – auch zeitlich befristetem – Personal besteht ein Beratungsvertrag.
Dieser Vertrag zwischen wecruityou und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn wecruityou den Auftrag erhält (auch per E-Mail) und diesen wiederum bestätigt, dies kann auch per E-Mail geschehen.

(5) wecruityou behält sich vor, Daten nicht zu übernehmen oder nicht weiter zu geben. Dies gilt beispielsweise

a) bei vergangenen schwerwiegenden Pflichtverstößen des Vertragspartners, die zur fristlosen Kündigung geführt haben,
b) bei mutmaßlich falschen Angaben.

Eine mögliche Ablehnung des Vertragsschlusses wird unverzüglich durch wecruityou geschehen.

(5) Als Kommunikationsform vereinbaren die Parteien schriftliche oder elektronische Form (E-mail), mit Ausnahme der Kündigung, die ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen hat.

§ 4 Leistungen

(1) Die Leistung von wecruityou besteht im Nachweis geeigneten Personals durch Übermittlung aller wecruityou bekannten, zur Verfügung stehenden und anhand einer im persönlichen Gespräch getroffenen Vorauswahl als den Kriterien des Auftraggebers entsprechend bewerteten in Frage kommenden Bewerber (m/w/d). wecruityou steht für die grundsätzliche Verfügbarkeit dieser Kräfte ein.

(2) Dieser Nachweis geschieht als Übermittlung der im Moment der Anfrage vorhandenen Datensätze.
Leistungserfolg ist Begleitung des Auftraggebers beim Auswahlprozess und die erfolgreiche Besetzung der Stelle.

(3) Eine Garantie für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme oder für eine Mindestanzahl an zur Verfügung stehenden Bewerbern übernimmt wecruityou nicht.

§ 5 Zahlungsweise

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wecruityou die Besetzung der ausgeschriebenen Position sowie das mit dem Arbeitnehmer (m/w/d), der durch wecruityou gewonnen wurde, vereinbarte Entgelt umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss, mitzuteilen und
die vereinbarte Vergütung innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Rechnungseingang zu zahlen.
Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb der vereinbarten Frist mit, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Rechnung in Höhe eines vergleichbaren Entgeltes für eine vergleichbare Position zu stellen.

(2) Leistungen, die unabhängig vom Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. vor diesem erbracht werden, werden ggfs. gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer Begleichung der Vergütung innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Rechnungseingang.

(3) Der Auftrag endet mit Erbringung des Leistungserfolgs beziehungsweise durch ordentliche Kündigung. Ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einer Woche möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern diese aufgeführt werden muss.

§ 6 Pflichten der Vertragspartner

(1) Alle Vertragspartner verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten Dritter entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nur im Sinne des Vertragszwecks zu verwenden.

Dies schließt Vertraulichkeit im Umgang mit allen Kenntnissen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangt werden, ein. Dies schließt weiterhin den sorgsamen Umgang mit gespeicherten Daten sowie deren Schutz vor unbefugtem Zugriff durch Dritte mit Hilfe geeigneter technischer Maßnahmen ein.

(2) Alle Vertragspartner verpflichten sich, nur Daten zu ihrer Person anzugeben, und alle Angaben zur Person wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies schließt die Pflicht zur Aktualisierung der Daten mit ein.

(3) Alle Vertragspartner verpflichten sich, keine rechtswidrigen oder sittenwidrigen Äußerungen oder Inhalte auf der von wecruityou angebotenen Plattform zu platzieren.
wecruityou behält sich vor, offensichtlich rechtswidrige, nicht den Gründen der Gleichbehandlung entsprechende oder ethisch nicht verantwortbare bzw. mit ihrer Firmenphilosophie unvereinbare Stellenausschreibungen unverzüglich zurückzuweisen.

(4) Alle Vertragspartner verpflichten sich, jede Tätigkeit, insbesondere deren Aufnahme, deren geplante Dauer sowie deren Beendigung wecruityou mitzuteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als schwere Pflichtverletzung, die wecruityou zur fristlosen Kündigung berechtigt.

§ 7 Pflichten des Auftragnehmers

(1) wecruityou erfüllt den Auftrag der Beratung fristgerecht und mit größtmöglicher Sorgfalt sowie unter Einhaltung aller Bestimmungen des Datenschutzes.

(2) Sollte absehbar sein, dass wecruityou ohne eigenes Verschulden nicht im angemessenen Zeitraum einen Vermittlungsauftrag erfüllen kann, so wird der Auftraggeber darüber unmittelbar informiert.

(3) Sofern keine Einigung über eine Änderung des zeitlichen Rahmens erzielt werden kann, können beide Parteien mit einer Frist von zwei Wochen den Vertrag kündigen.

§ 8 Pflichtverletzungen

(1) Bei wiederholtem groben Verstoß gegen Vertragspflichten behält sich wecruityou vor, das Auftragsverhältnis nach vorheriger Abmahnung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform.

(2) Die Vertragspartner verpflichten sich, wecruityou von etwaigen Forderungen, denen wecruityou aufgrund von Pflichtverletzungen dieser Vertragspartner ausgesetzt ist, freizustellen. In einem solchen Falle wird wecruityou den betroffenen Vertragspartner unverzüglich informieren, um ihm alle prozessualen Rechte und Verteidigungsmittel zu erhalten. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten übernimmt wecruityou nicht.

§ 9 Kündigung durch das Personal
(1) Die Vertragspartner, die eine Tätigkeit anbieten, können ihre geschäftliche Beziehung zu wecruityou jederzeit beenden. Dies sollte möglichst in schriftlicher Form geschehen.

(2) Kommt der Nutzer einer von wecruityou erfolgten Aufforderung zur Aktualisierung seiner Daten nicht innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung nach, so behält sich wecruityou vor, eine Vermittlung zu verweigern.

§ 10 Haftung

(1) wecruityou übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die sich aus der erfolgreichen oder erfolglosen Beratung in jedweder Form ergeben.

(2) wecruityou übernimmt keine Haftung für das Ausbleiben gewünschter Ergebnisse, sofern dieses nicht grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens wecruityou anzulasten ist.

(3) Im Übrigen haftet wecruityou in jedem Fall aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzugs, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.
Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Der Auftraggeber stellt wecruityou von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung oder Verrichtung dem Mitarbeiter (m/w/d) übertragenen Tätigkeit erheben sollten.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Mit Leistungserbringung beider Seiten endet der Vertrag.

(2) Er ist von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Woche kündbar.

(3) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Nürnberg. Es wird Deutsches Recht vereinbart.

§ 13 Sonstiges

(1) Die AGB des Auftraggebers finden nur insoweit Anwendung, als diese den AGB des Auftragnehmers nicht widersprechen.

(2) Änderungen eines Auftrags oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.